Pflegeberatung im Kreis Pinneberg - Kompetente Hilfe

Ihre Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI im Kreis Pinneberg

Die Pflegeberatungen können in deutscher oder polnischer Sprache abgehalten werden.

 

Die Pflegeberatungstante
 

Kompetente Pflegeberatung mit Herz und Weitblick

Pflegebedürftigkeit stellt den Alltag oft von heute und morgen auf dem Kopf. In diesen Momenten ist es gut, jemanden an der Seite zu haben, der nicht nur die Theorie kennt, sondern die Praxis lebt und liebt.

Durch meine langjährige Erfahrung als Pflegedienstleitung und Fachkraft im stationären, ambulanten und teilstationären Bereich kenne ich alle Facetten des Pflegesystems. Mein Ziel ist es, dass Sie und ihre Angehörigen von diesem Wissen profitieren.

Ich berate Sie kompetent, persönlich und vertrauensvoll, damit sie die Sicherheit zurück gewinnen, die Sie für Ihren weiteren Weg brauchen.

 

Meine Leistungen
 

Pflegeberatung §37.3 SGB XI
und Pflegeberatung ohne Pflegegrad

Ich führe die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsbesuche bei Pflegegeldbezug kompetent für Sie durch.

Bei bestehenden Pflegegrad 2-5 sind die Beratungen nach §37.3 SGB XI für Sie kostenlos.

Pflegeberatung ohne Pflegegrad:

Erstgespräch vor Ort ,dauer ca. 1 Std.

Es beinhaltet:

Kennenlernen,  Ermittlung von Unterstützung und Pflegebedarf + Hilfsmittel, Überprüfung ob sie Pflegegrad geeignet sind.

Kosten siehe Leistungen / Preise

 

Antragservice

Ich unterstütze Sie fachkundig beim Ausfüllen von Anträgen. Z.B Erstantrag auf Pflegegrad, Höherstufung, Hilfsmittel und vieles mehr.....

Es beinhaltet: 

Gemeinsames Ausfüllen der Unterlagen für den Medizinischen Dienst (MD)

Vorbereitung auf dem Medizinischen Dienst Besuch, Tipps zum Pflegetagebuch.

Kosten siehe Leistungen / Preise

 

Widerspruchunterstützung

Falls Ihr Bescheid nicht Ihren Erwartungen entspricht, unterstütze ich Sie dabei, einen stichhaltigen Widerspruch zu verfassen, der alle formalen Vorgaben erfüllt und Ihrer Situation lückenlos darlegt.

Es beinhaltet:

Analyse des Gutachtens des Medizinischen Dienstes (MD), ausführliches Gespräch mit Kunden und Angehörigen. Auswertung der Arztberichte,  Formulierung der Begründung.

Kosten siehe Leistungen / Preise

Begutachtungshilfe

Ich begleite Sie persönlich beim Termin mit dem Medizinischen Dienst (MD), um eine faire Einstufung sicherzustellen.

Damit Sie sich nicht allein gelassen fühlen, stehe ich Ihnen als erfahrene Fachkraft exklusiv zur Seite. Ich blockiere für diesen entscheidenden Tag ein großzugiges Zeitfenster (3-4 Stunden) nur für Sie. So stelle ich sicher, das wir vor Ort ohne Zeitdruck alle pflegerelevanten Deteils fachgerecht einbringen und der Gutachter ein realistisches Bild Ihres Allttags erhält.

Aufgrund des hohen zeitlichen Aufwands (3- 4 Stunden) und der exklusiven Bereitstellung meiner Arbeitskraft für diesen Tag berechne ich diese Leistung mit einem Pauschalpreis

 Kosten siehe Leistungen/ Preise 

Angehörigenschulung

Ich vermittle Ihnen praktisches Wissen und gebe Tipps direkt auf Ihren Pflegealltag zugeschnitten.

Bei einer Schulung für Pflegende Angehörige nach §45 SGB XI übernimmt die Kosten vollständig die Pflegekasse des Pflegebedürftigen.

Leistungen / Preise

Bei bestehenden Pflegegrad 2-5 sind die Beratungen für Sie kostenlos.

Erstgespräch vor Ort 77,35€ inkl.Fahrkosten, MwSt. 

Dauer 1.Std

Antragservice vor Ort 130,90€ inkl.Fahrtkosten, MwSt.

Dauer ca.2 Std.

Widerspruch schreiben bei abgelehnten Pflegegrad 142,80€ inkl.Fahrtkosten, MwSt.

Dauer ca.2,5 Std.

Begutachtungshilfe vor Ort 238€ inkl.Fahrtkosten, MwSt.

Dauer  ca.3 - 4 Std.

 

 

Warum finden die Beratungen statt?

Wer die Pflege und Betreuung durch Angehörigen in der häuslichen Umgebung selbst sicherstellt und dafür Pflegegeld bezieht, ist verpflichtet, nach §37.3 SGB XI (Pflegeversicherung) einen Beratungsbesuch von einer zugelassenen Stelle in Anspruch zu nehmen.

Wird der Beratungsbesuch nicht regelmäßig in Anspruch genommen, hat die Pflegekasse das Recht, dass Pflegegeld zu kürzen oder zu streichen.

 

Gut zu Wissen

Bei einem bestehenden Pflegegrad rechne ich direkt über die Pflegekasse ab- für Sie entstehen also keine Kosten.

Sollen Sie sich noch im Antragsprozess befinden oder (noch) keinen Pflegegrad haben, informiere ich Sie vorab transparent über die Konditionen für Privatpersonen.

Die Kosten für Antragservice, Begutachtungshilfe sowie Widerspruchunterstützung sind Selbstzahler Leistungen.

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